Werksspionage

 

(Konkurrenzspionage, Wettbewerbsverbot, Einschleusung, Produktpiraterie, Datenausspähung)

 

Augsburg im November 2006: Die Informationen, die uns der Geschäftsführer des großen Unternehmens - nennen wir es Müller-Meier AG - geben konnte, waren dürftig. Ein Mitbewerber hatte bei einer Fachmesse mit dem Prototypen eines Produktes aufgewartet, das einem Gerät sehr ähnelte, das bei Müller-Meier noch in der Entwicklung steckte. Aussehen, Funktion und Handhabung waren  derart identisch, dass der Konkurrent über Informationen aus der Müller-Meier-Entwicklungsabteilung verfügen musste. Unser Auftrag war klar: Die undichte Stelle musste gefunden und gerichtsverwertbare Beweise gegen den oder die Täter mussten gesichert werden. Nur mit stichhaltigen Fakten konnte der illoyale Mitarbeiter unschädlich gemacht, ihm gekündigt und Schadenersatz geltend gemacht werden. Je nachdem, ob er den Auftrag zur Werksspionage hatte, könnte man schließlich auch gegen den Konkurrenten vorgehen, wenn man ihm Konkurrenzspionage nachweisen würde. Millionen standen auf dem Spiel.

 

Wir beschlossen herauszufinden, wie weit der Wettbewerber die gestohlene Produktidee schon entwickelt hatte, und zugleich bei der Müller-Meier AG die undichte Stelle zu ermitteln. Während einer unserer Detektive als angeblicher Geschäftsmann mit der Kaufabsicht über größere Mengen des neuen Produktes beim Mitbewerber vorstellig wurde, galt es bei Müller-Meier selbst herauszufinden, wer zu welchen Informationen Zugang hatte. Der Geschäftsführer hatte uns zwar berichtet, nur drei Personen könnten auf alle wichtigen Daten zugreifen. Aber aus Erfahrung wussten wir, dass der Kreis derer, die über Möglichkeiten verfügten, illegal Daten auszuspähen, häufig weit größer war.

 

Ein geschulter Mitarbeiter unserer Detektei wurde als  Angestellter in die Müller-Meier AG eingeschleust. Zugleich schafften wir die technischen Voraussetzungen, um zu überprüfen, wer wann welche Informationen aus der Datenbank abrief.

 

In der folgenden Zeit ermittelte der Detektiv beim Konkurrenten, dass für die Marktreife des Produktes noch einige wichtige Daten fehlten. Der angeblich neue Müller-Meier-Mitarbeiter wurde unauffällig der Entwicklungsabteilung beigeordnet. Dort behielt er im Blick, wer die noch notwendigen Daten erhob, wer sie kannte, sie verwaltete und wo sie abgelegt wurden. Neben einer ganzen Reihe von Spuren verfolgte der eingeschleuste Ermittler auch eine, die schließlich zum Ziel führen sollte: Ihm fiel auf, dass sich eine Mitarbeiterin, während die Entwickler zur gemeinsamen Mittagspause beisammen saßen, häufig zur Toilette entschuldigte und jedesmal spät zurückkehrte. Es gelang ihm zu beobachten, wie sie in das Büro eines leitenden Ingenieurs schlich, der sich ebenfalls in der Pause befand. Dort kopierte sie ganze Datensätze und verstaute sie in ihrer privaten Handtasche. Das würde sie der Datenausspähung überführen, nicht jedoch der Werksspionage.

 

Die über alle Vorgänge ständig informierte Geschäftsführung willigte ein, die Mitarbeiterin observieren zu lassen. Kurze Zeit später konnten wir unumstößliche Beweise liefern, dass die Frau Entwicklungsdaten an das Konkurrenzunternehmen weitergab.

 

Für die Müller-Meier AG hatte sich der Einsatz der Detektei gelohnt: Der Mitarbeiterin wurde gekündigt und sie musste die Kosten für den Einsatz der Detektive zahlen, um eine Klage abzuwenden. Aus dem selben Grund - und um nicht im schlechten Licht der Öffentlichkeit dazustehen - unterschrieb der Konkurrent eine Erklärung, sein Produkt nicht auf den Markt zu bringen. Auch er beteiligte sich an den entstandenen Kosten. Die Unterlassung wurde von einem Notar beglaubigt. Und bei Müller-Meier selbst sprach sich schnell herum, dass die Unternehmensleitung hart gegen Industriespione vorgeht.

 

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